Im Sportverein werden vielfach Daten mit Bezug zu Personen verarbeitet. Seien es die erforderlichen Daten bei Aufnahme in den Verein,
die Ergebnisse von Wettkämpfen, die Teilnehmer- oder Telefonlisten, bis hin zu Redebeiträgen in Protokollen oder Ehrungen auf einer
Mitgliederversammlungen: stets handelt es sich um personenbezogene Daten. In der Informationsgesellschaft kann die Kenntnis von
personenbezogenen Daten erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen haben. Das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung ist Ausdruck des im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten allgemeinen
Persönlichkeitsrechts und dient dem Schutz der Menschenwürde.
Im Grundsatz soll der Mensch das Recht haben, selbst zu entscheiden, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollten.